Geltungsbereich der AGB von CHIP4POWER

Der Vertrag wird von der Firma MTT GmbH (Verkäufer) mit Privatpersonen und Unternehmern (Käufer) unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteile jeden Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen bzw. diese werden ausgeschlossen. Es bestehen keine weiteren oder mündlichen Nebenabsprachen. Der Geltungsbereich richtet sich im Übrigen nach Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Angebot

Die auf unserer Homepage beschriebenen Leistungen stellen lediglich eine Information und Kauf-Aufforderung an den Kunden dar und werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde uns ein Kaufangebot macht und wir dies annehmen.

Lieferumfang

Der Verkäufer liefert die Tuning-Software oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Installation/Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung beim Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation von Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Käufer ein Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.

Hinweis bei Sonderangeboten: während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte oder auch Gutscheine gewährt bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

Gefahrübergang

Die Versendung, bzw. die Installation erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

Hinweis bei Sonderangeboten: während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte oder auch Gutscheine gewährt bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Verkäufers für Transport – und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei einer Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurde. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning- Chip, das Programm oder andere elektronischen Bauteile bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Käufer ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung einer elektronischen Kennfeldoptimierung, eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das Kfz nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf (gegen Aufpreis kann ein Gutachten erworben werden, um die Änderung im Kfz-Brief eintragen zu lassen). Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn eine elektronische Kennfeldoptimierung, ein Tuning-Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund einer elektronischen Kennfeldoptimierung, eines Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Für diesen Fall wird eine gesonderte Garantie- Versicherung angeboten. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

Hinweis bei Sonderangeboten: während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte oder auch Gutscheine gewährt bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

Stützpunkte

Stützpunkthändler sind selbstständige Unternehmen, für deren Arbeit die MTT GmbH keine Haftung gegenüber dem Endkunden übernimmt. Es entsteht dadurch auch kein Vertragsverhältnis zwischen der MTT GmbH und dem Endkunden. Die MTT GmbH tritt hier lediglich als Vermittler zwischen dem Käufer und dem Stützpunkt auf. Reklamationen sind ausschließlich mit dem jeweiligen Stützpunkthändler zu regeln. Die AGB der Stützpunkthändler können abweichen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stützpunkt und Endkunden. Beim OBD Tuning kann in sehr seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten. In diesem Fall muss das Steuergerät in der Zentrale neu regeneriert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, deshalb einen Schadensersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen.

Hinweis bei Sonderangeboten: während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte oder auch Gutscheine gewährt bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation von Tuning–Software, eines Tuning-Chips oder anderer Hardware die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer nicht seinerseits die vorgenannte Garantie (eine Tuning-Garantie wird dem Kunden angeboten und kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip oder die Tuning – Software fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen.

Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.

Die Software darf nicht kopiert oder in irgendeiner Art vervielfältigt werden, die Tuningsoftware bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte vergeben für den Zeitraum, in dem der Käufer Besitzer des dafür bestimmten Fahrzeuges ist. Ein Übergang der Rechte des Käufers auf einen Dritten, zum Beispiel durch Erwerb des getunten Fahrzeuges, erfolgt nicht. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Sollte bei Wartungsarbeiten der Vertragswerkstatt die Tuning-Software überspielt werden, so wird ein kostenpflichtiger Tuning-Support in Tiefenbach gewährleistet, gleiches gilt für die Rückrüstung. Die Installationsarbeiten für Originaldaten oder Software-Updates werden gesondert in Rechnung gestellt.

Rechtlicher Hinweis

Für unsere Chiptuning-Arbeiten, sofern die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt werden, bieten wir eine Fahrzeugabnahme an, die zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie zum Beispiel den Erhalt der Betriebserlaubnis führt. Mit unseren vorliegenden und optional (gegen Aufpreis) erhältlichen Muster-Gutachten bzw. Einzelabnahmen durch anerkannte Sachverständigen-Organisationen wie den TÜV Süd können Sie die vorgenommenen Änderungen problemlos in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Jede Änderung am Fahrzeug, auch an der Motorelektronik, muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Der Versicherung ist die Änderung der Motor-Leistung mitzuteilen. Da Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer wegfallen können, offerieren wir zudem einen speziellen Garantie-Versicherungsschutz.

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers.

Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

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